Überstunden mit dem Gehalt abgegolten: So rechnest du richtig
Überstunden Zuletzt geprüft:
Kurz gesagt: Steht im Vertrag „bis zu zwei Überstunden pro Woche sind mit dem Gehalt abgegolten“, rechnest du jede Woche einzeln. Alles bis zum Soll ist normale Arbeitszeit. Bis zu zwei Stunden darüber sind „drin“. Was darüber hinausgeht, ist nicht abgegolten. Deine tatsächliche Arbeitszeit bleibt dabei immer sichtbar.
Die Grundidee
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Überstundenpauschale. Ein Teil der Mehrarbeit wird dann nicht extra bezahlt, weil er im Gehalt schon „mit drin“ ist. Wichtig dabei:
- Die Pauschale erhöht dein Soll nicht. Wer 40 Stunden Soll hat und zwei abgegoltene Überstunden, hat weiterhin 40 Stunden Soll, nicht 42.
- Die Pauschale zieht nichts von deiner Arbeitszeit ab. Wer 45 Stunden gearbeitet hat, hat 45 Stunden gearbeitet.
- Sie sagt nur, wie viele Stunden über dem Soll nicht extra vergütet werden.
Eine Woche rechnen
Annahme: 40 Stunden Soll pro Woche, bis zu 2 Überstunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten.
| Gearbeitet | Über dem Soll | Davon abgegolten | Nicht abgegolten |
|---|---|---|---|
| 39 | −1 | 0 | 0 |
| 40 | 0 | 0 | 0 |
| 41 | 1 | 1 | 0 |
| 42 | 2 | 2 | 0 |
| 45 | 5 | 2 | 3 |
Bei 39 Stunden fehlt dir eine Stunde zum Soll, nicht drei. Die Pauschale spielt nur eine Rolle, wenn du mehr arbeitest.
Zwei Wochen rechnen: der häufigste Fehler
Jetzt zwei Wochen hintereinander, gleiche Annahmen:
| Woche | Gearbeitet | Über dem Soll | Abgegolten | Nicht abgegolten |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 41 | 1 | 1 | 0 |
| 2 | 45 | 5 | 2 | 3 |
| Zusammen | 86 | 6 | 3 | 3 |
In Woche 1 bleibt eine abgegoltene Stunde ungenutzt. Die darf nicht einfach in Woche 2 wandern. Wer stattdessen „6 Überstunden minus 2 × 2 Pauschale“ rechnet, kommt auf nur 2 nicht abgegoltene Stunden statt 3. Das stimmt nur, wenn dein Vertrag ausdrücklich etwas anderes sagt, zum Beispiel eine Pauschale pro Monat.
Die Beispiele sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung.
So rechnest du selbst
Für jede Woche (oder jeden Monat, wenn der Vertrag das so sagt):
- Gearbeitete Stunden minus Soll. Das Ergebnis kann auch negativ sein.
- Ist es positiv, ist das deine Mehrarbeit.
- Abgegolten ist der kleinere Wert aus Mehrarbeit und Pauschale.
- Nicht abgegolten ist der Rest der Mehrarbeit.
Achte darauf, wie dein Vertrag es formuliert: pro Woche, pro Monat, oder ganz ohne Zeitraum.
Ist die Klausel überhaupt wirksam?
Das kann diese Rechnung nicht beantworten. Zwei Grundsätze aus der Rechtsprechung helfen bei der Einordnung:
- „Alle Überstunden sind abgegolten“ ist in einem Standardvertrag meist unwirksam, weil niemand erkennen kann, wie viel Arbeit er für sein Gehalt leisten muss. So hat es das Bundesarbeitsgericht 2010 entschieden.
- Eine klare Zahl, zum Beispiel „die ersten 20 Überstunden im Monat“, kann dagegen wirksam sein. Auch das hat das Gericht entschieden.
Bei sehr hohen Gehältern, über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, gibt es außerdem oft gar keinen Anspruch auf extra Bezahlung von Überstunden. Weil neben der Klausel auch ein Tarifvertrag und deine Situation eine Rolle spielen, lass deinen Vertrag im Zweifel prüfen, etwa bei deiner Gewerkschaft oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Was du festhalten solltest
- den genauen Wortlaut der Klausel und für welchen Zeitraum sie gilt
- deine tatsächlichen Arbeitszeiten, Tag für Tag
- bei Mehrarbeit den Anlass und wer sie verlangt hat (mehr dazu in Überstunden nachweisen)
Wochen mit Urlaub, Krankheit oder Feiertagen musst du gesondert betrachten. Die Pauschale lässt sich dann nicht einfach weiterrechnen.
Wie Diurano dabei hilft
Bei der Einrichtung trägst du ein, ob und wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, pro Woche oder pro Monat. Diurano teilt jede Woche dann automatisch auf: bis zum Soll, mit dem Gehalt abgegolten und echte Mehrstunden. Nur die echten Mehrstunden landen auf deinem Zeitkonto.
Quellen
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09 (Volltext; unklare Pauschalklausel unwirksam)
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 331/11 (Klausel mit 20 Stunden pro Monat wirksam)
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2012, 5 AZR 765/10 (keine Vergütungserwartung bei Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze)
- § 307 BGB: Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln