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Minijob 2027: Wie viele Stunden passen zu 633 Euro?

Minijob Zuletzt geprüft:

Kurz gesagt: Ab 1. Januar 2027 beträgt der Mindestlohn 14,60 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt dadurch von 603 auf 633 Euro im Monat. Beim Mindestlohn passen damit im Schnitt höchstens rund 43 Stunden in einen Minijob. Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden sind es.

Die Zahlen auf einen Blick

2026ab Januar 2027
Mindestlohn pro Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze pro Monat603 €633 €
Grenze bei 12 Monaten im Jahr7.236 €7.596 €

Die Grenze hängt am Mindestlohn: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Aus 14,60 € werden so 632,67 €, aufgerundet 633 €.

Wie viele Stunden passen rein?

Teile 633 Euro durch deinen Stundenlohn:

Dein StundenlohnHöchstens rund pro Monat
14,60 € (Mindestlohn)43 Stunden 21 Minuten
15,00 €42 Stunden 12 Minuten
16,00 €39 Stunden 33 Minuten
18,00 €35 Stunden 10 Minuten
20,00 €31 Stunden 39 Minuten

Das sind Monatsdurchschnitte ohne Zuschläge, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Solche Zahlungen zählen mit, wenn sie regelmäßig sind. Plane deshalb mit etwas Abstand zur Grenze.

Wichtig: 633 Euro sind eine Grenze, kein Lohn. Wer 2026 zum Mindestlohn 32 Stunden im Monat gearbeitet hat, bekam 444,80 €. Ab Januar sind es bei gleichen Stunden 467,20 €, also 22,40 € mehr. Mehr als 633 Euro gibt es nur mit mehr Stunden.

Die Beispiele sind gerechnet, die Personen erfunden.

Darf ich mal drüber sein?

Ja, aber nur in Ausnahmefällen:

  • Dein Verdienst kann von Monat zu Monat schwanken. Entscheidend ist, dass du im Durchschnitt nicht mehr als 633 Euro im Monat verdienst.
  • Unvorhergesehen mehr arbeiten, zum Beispiel als Krankheitsvertretung, ist in bis zu zwei Monaten pro Jahr erlaubt. Der Verdienst darf in diesen Monaten aber höchstens das Doppelte der Grenze betragen.

Wird die Grenze regelmäßig überschritten, ist es kein Minijob mehr. Dann wird daraus ein sozialversicherungspflichtiger Job. Bis 2.000 Euro im Monat gelten dafür die Regeln für den sogenannten Übergangsbereich mit geringeren Abzügen.

Hast du mehrere Minijobs?

Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet. Liegst du zusammen über 633 Euro, ist es kein Minijob mehr. Neben einem Hauptjob bleibt ein einzelner Minijob ein Minijob. Weitere Minijobs werden mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Im Zweifel hilft die Minijob-Zentrale weiter.

Auch im Minijob hast du Rechte

Viele wissen es nicht, aber Minijobberinnen und Minijobber haben dieselben Rechte wie andere Beschäftigte:

  • Mindestlohn für jede gearbeitete Stunde
  • bezahlten Urlaub
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Bezahlung an Feiertagen, wenn du an dem Tag sonst gearbeitet hättest

Außerdem muss dein Arbeitgeber bei Minijobs Beginn, Ende und Dauer deiner Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufschreiben und mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Was du jetzt tun kannst

  1. Stundenlohn prüfen. Ab Januar darf er nicht unter 14,60 € liegen, außer bei gesetzlichen Ausnahmen, etwa für Minderjährige ohne Berufsabschluss.
  2. Stunden ausrechnen. Wie viele Stunden passen bei deinem Lohn in 633 Euro?
  3. Eigene Zeiten aufschreiben. So siehst du, ob deine Abrechnung stimmt, und merkst rechtzeitig, wenn es zu viel wird.
  4. Bei Unsicherheit fragen. Bei der Minijob-Zentrale oder deiner Gewerkschaft.

Dieser Beitrag hilft dir bei der Orientierung. Ob dein Job im Einzelfall ein Minijob bleibt, prüft die Minijob-Zentrale, bei Streit um Lohn hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wie Diurano dabei hilft

Trägst du deinen Lohn und das Kennzeichen „Minijob“ ein, vergleicht Diurano jeden Monat deinen Verdienst aller Minijobs mit der Minijob-Grenze. Die neuen Werte für 2027 sind bereits hinterlegt. Mit dem Lohn-Check siehst du außerdem, ob dein Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt.

Quellen

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